Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

  • allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum:
    - präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes
    - Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung
    - präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten
    - Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien
  • Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII:
    - Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
    - fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren
    - Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht):
    - Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB
    - Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren
    - Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren
  • regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien bezüglich des fachlichen Klientels

          Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

          • erfolgreicher Abschluss als SozialarbeiterIn (Diplom, B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder ein erfolgreicher Abschluss (Diplom, B.A.) der Rehabilitatiospädagogik
            alternativ:
            ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn, zum/r ErziehungswissenschaftlerIn oder zum/r KindheitspädagogIn mit staatlicher Anerkennung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung ausüben können
          • Auffassungs- und Urteilsvermögen, Flexibilität, ein ünberzeugendes Auftreten, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz
          • ein Führungszeugnis gemäß §72a SGB VIII

          Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?

          • praktische Erfahrung in der Sozialarbeit
          • fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen

          Sie sind interessiert?

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          • allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum:
            - präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes
            - Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung
            - präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten
            - Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien
          • Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII:
            - Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
            - fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren
            - Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe
          • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht):
            - Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB
            - Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren
            - Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren
          • regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien bezüglich des fachlichen Klientels

                  Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

                  • erfolgreicher Abschluss als SozialarbeiterIn (Diplom, B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder ein erfolgreicher Abschluss (Diplom, B.A.) der Rehabilitatiospädagogik
                    alternativ:
                    ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn, zum/r ErziehungswissenschaftlerIn oder zum/r KindheitspädagogIn mit staatlicher Anerkennung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung ausüben können
                  • Auffassungs- und Urteilsvermögen, Flexibilität, ein ünberzeugendes Auftreten, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz
                  • ein Führungszeugnis gemäß §72a SGB VIII

                  Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?

                  • praktische Erfahrung in der Sozialarbeit
                  • fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen

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