Was sind Beihilfen?
- Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.
- Deshalb können sie sich entscheiden, ob sie für Krankheitsfälle eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
- Bei Wahl einer privaten Krankenkasse bezahlen Beamte ihre Rechnungen für ärztliche Behandlungen zunächst selbst.
- Die private Krankenversicherung erstattet zwischen 30 und 50 % der Behandlungskosten.
- Das Land Brandenburg gewährt darüber hinaus individuelle oder pauschale Ergänzungsleistungen, die sog. Beihilfen.
- Ihre Kosten werden somit grundsätzlich erstattet.
- Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.
- Deshalb können sie sich entscheiden, ob sie für Krankheitsfälle eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
- Bei Wahl einer privaten Krankenkasse bezahlen Beamte ihre Rechnungen für ärztliche Behandlungen zunächst selbst.
- Die private Krankenversicherung erstattet zwischen 30 und 50 % der Behandlungskosten.
- Das Land Brandenburg gewährt darüber hinaus individuelle oder pauschale Ergänzungsleistungen, die sog. Beihilfen.
- Ihre Kosten werden somit grundsätzlich erstattet.