Die Ausbildungszeit kann im Einzelfall verkürzt werden, z. B. wenn Sie
- bereits vorher eine andere Berufsausbildung abgeschlossen oder
- einen höheren Schulabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife) haben oder
- bereits über Berufserfahrungen verfügen oder
- besonders gute Leistungen in der Schule und im Betrieb erbringen.
Die konkreten Voraussetzungen regelt das Berufsbildungsgesetz.