Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

  • allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum:
    • präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes
    • Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung
    • präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten
    • Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien
  • Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII:
    • Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
    • fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren
    • Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht):
    • Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB
    • Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren
    • Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren
  • regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien

            Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

            • einen erfolgreichen Abschluss als SozialarbeiterIn (Diplom/B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder einen erfolgreichen Abschluss der Rehabilitatiospädagogik (Diplom/B.A.)
            • alternativ: ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn bzw. zum/r ErziehungswissenschaftlerIn oder zum/r KindheitspädagogIn mit staatlicher Anerkennung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung ausüben können
            • Auffassungs- und Urteilsvermögen, Flexibilität, ein ünberzeugendes Auftreten, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz
            • ein Führungszeugnis gemäß §72a SGB VIII
            • einen Pkw-Führerschein (bitte Nachweis erbringen)

              Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?

              • praktische Erfahrung in der Sozialarbeit
              • fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen

              Sie sind interessiert?

              Dann bewerben Sie sich hier!

              Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?

              • allgemeine Tätigkeiten der Sozialarbeit im Planungsbezirk/Sozialraum:
                • präventives Anbieten erforderlicher, persönlicher und sachlicher Hilfen, entsprechend der analytischen Erabeitung der sozialen Struktur der Planungsregion/des Sozialraumes
                • Aufgreifen von Notständen, Ergründen von Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu deren Überwindung oder Beseitigung
                • präventive bzw. fallbezogene Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus anderen Fachämtern der Verwaltung, Trägern der Jugendhilfe, Jobcenter, Ärzten sowie Therapeuten
                • Initiierung von Arbeitskreisen, Fachforen oder Gremien
              • Bearbeitung von Leistungen nach § 35a ff. SGB VIII:
                • Antragsbearbeitung, Bedarfserfassung sowie Erstellung einer psychosozialen Analyse mit Schlussfolgerung zur Notwendigkeit und Geeignetheit einer ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige
                • fachliche und finanzielle Steuerung der Hilfe mittels Gesamt/Teilhabe und Hilfeplanverfahren
                • Nachsorge und -betreuung nach Beendigung der jeweiligen Hilfe
              • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (Amtsgericht, Oberlandesgericht):
                • Anrufung des Familiengerichtes bei geschlossener Unterbringung nach § 1631b BGB
                • Erstellen von sozialpädagogischen Verfahren
                • Mitwirkung bei Überprüfungsverfahren
              • regional übergreifende Netzwerkarbeit, u.a. Initiieren bzw. Mitwirken in Arbeitskreisen, Foren oder Gremien

                        Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

                        • einen erfolgreichen Abschluss als SozialarbeiterIn (Diplom/B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder einen erfolgreichen Abschluss der Rehabilitatiospädagogik (Diplom/B.A.)
                        • alternativ: ein erfolgreicher Abschluss zum/r DiplompädagogIn bzw. zum/r ErziehungswissenschaftlerIn oder zum/r KindheitspädagogIn mit staatlicher Anerkennung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten von Sozialarbeitern mit staatlicher Anerkennung ausüben können
                        • Auffassungs- und Urteilsvermögen, Flexibilität, ein ünberzeugendes Auftreten, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Einfühlungsvermögen, Kommunikations- und Informationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz
                        • ein Führungszeugnis gemäß §72a SGB VIII
                        • einen Pkw-Führerschein (bitte Nachweis erbringen)

                          Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?

                          • praktische Erfahrung in der Sozialarbeit
                          • fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen

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