Was sind Beihilfen?

  • Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.
  • Deshalb können sie sich entscheiden, ob sie für Krankheitsfälle eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
  • Bei Wahl einer privaten Krankenkasse bezahlen Beamte ihre Rechnungen für ärztliche Behandlungen zunächst selbst.
  • Die private Krankenversicherung erstattet zwischen 30 und 50 % der Behandlungskosten.
  • Das Land Brandenburg gewährt darüber hinaus individuelle oder pauschale Ergänzungsleistungen, die sog. Beihilfen.
  • Ihre Kosten werden somit grundsätzlich erstattet.
  • Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.
  • Deshalb können sie sich entscheiden, ob sie für Krankheitsfälle eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
  • Bei Wahl einer privaten Krankenkasse bezahlen Beamte ihre Rechnungen für ärztliche Behandlungen zunächst selbst.
  • Die private Krankenversicherung erstattet zwischen 30 und 50 % der Behandlungskosten.
  • Das Land Brandenburg gewährt darüber hinaus individuelle oder pauschale Ergänzungsleistungen, die sog. Beihilfen.
  • Ihre Kosten werden somit grundsätzlich erstattet.