In welchen Fällen kann die Ausbildung verkürzt werden?

Die Ausbildungszeit kann im Einzelfall verkürzt werden, z. B. wenn Sie

  • bereits vorher eine andere Berufsausbildung abgeschlossen oder
  • einen höheren Schulabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife) haben oder
  • bereits über Berufserfahrungen verfügen oder
  • besonders gute Leistungen in der Schule und im Betrieb erbringen.

Die konkreten Voraussetzungen regelt das Berufsbildungsgesetz.

Die Ausbildungszeit kann im Einzelfall verkürzt werden, z. B. wenn Sie

  • bereits vorher eine andere Berufsausbildung abgeschlossen oder
  • einen höheren Schulabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife) haben oder
  • bereits über Berufserfahrungen verfügen oder
  • besonders gute Leistungen in der Schule und im Betrieb erbringen.

Die konkreten Voraussetzungen regelt das Berufsbildungsgesetz.