Sie besitzen einen der folgenden Bildungsabschlüsse:
- die Fachoberschulreife, einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
- die Berufsbildungsreife, einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.